Drillisch Online GmbH
Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5
63477 Maintal
- Drillisch -
und
dem sich als Partner anmeldenden auf Basis der mitgeteilten Daten
- Partner -
Drillisch und der Partner (im Folgenden einzeln auch ,,Partei" oder gemeinsam auch ,,Parteien") schließen diesen Partnerprogramm-Vertrag (im Folgenden ,,AGB" oder ,,Vertrag") ab.
1.1. Der Gegenstand des Vertrages ist die Bewerbung des Internet-Vertriebs von Drillisch auf der Website des Partners durch die Schaltung von elektronischen Anzeigen und der Installation von Links auf eigenen Websites oder in Newsletterwerbung (im Folgenden „Partnerprogramm“). Weitere Vertriebswege sind ohne schriftliche Genehmigung von Drillisch ausdrücklich ausgeschlossen
1.2. Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
2.1. Der Internetvertrieb von Drillisch umfasst den Online-Verkauf von Handys, Handyverträgen und weiteren Produkten der Telekommunikation- und Unterhaltungselektronik, insbesondere über die Domains BILDconnect.de, DeutschlandSIM.de, discoTEL.de, free-prepaid.de, handyvertrag.de, maXXim.de, PremiumSIM.de, sim.de, simplytel.de, smartmobil.de und winSIM.de.
2.2. Drillisch ist jederzeit berechtigt, den Umfang und das Sortiment, sowie Angebot und Aktionen des Internetvertriebes zu ergänzen, zu erweitern oder einzuschränken.
3.1. Die Bewerbung des Internetvertriebes von Drillisch durch den Partner beschränkt sich auf die Integration auf dessen Internetauftritt von text- und/oder bildlichen Formen, Vergleichstabellen oder die Erstellung von dynamischen Pre- und Re-Targeting Werbemitteln - jeweils mit Link-Out auf die Websites der Drillisch. Die Erstellung von dynamischen Pre- und Re-Targeting-Werbemitteln unterliegen der vorherigen Freigabe durch Drillisch. Die genannten, durch Drillisch bereitgestellten Werbemittel, dürfen nicht modifiziert oder lokal abgelegt (bzw. fest im Quellcode eingebunden) werden, um die Aktualität des Werbemittels gewährleisten zu können, insbesondere sind Graphikdateien wie Werbebanner nur mittels Verlinkung auf die sich auf dem Server von Drillisch oder deren beauftragten Agenturen befindenden Dateien einzubinden. Hierbei sind allein die von Drillisch oder deren beauftragten Agenturen zur Verfügung gestellten Hyperlinks bzw. Quellcodeteile zu integrieren. Die zur Verfügung gestellten Shop-Integration, die Produktdaten und die Werbemittel dürfen nur auf Domains eingesetzt werden, die für das Partnerprogramm freigeschaltet wurden.
Zusätzlich besteht - unter Berücksichtigung der Richtlinien gem. Ziffer 4. - die Möglichkeit des Suchmaschinenmarketings, der Direkt-Verlinkung auf die Homepages der Drillisch Online GmbH sowie des Newsletter-Versandes.
3.2. Der Partner darf nur Angebots- und Produktbeschreibungen von Drillisch verwenden. Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass diese Angebots- und Produktbeschreibungen durch sonstige Website-Inhalte seines Internet-Auftritts weder verändert werden noch in einem missverständlichen Kontext eingebettet werden, auch durch Weglassen von Informationen. Der Partner trägt darüber hinaus Sorge für die Aktualität der eingebundenen Angebots- und Produktbeschreibungen und entfernt diese eigenständig nach Ablauf der Vermarktung des jeweiligen Angebots oder Produkts. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel, Angebots- und Produktbeschreibungen dürfen nur für die Bewerbung des konkreten Produktes gem. dem vorliegenden Vertrag verwendet werden; andere Produkte oder Leistungen dürfen mit diesen Werbemitteln nicht beworben werden. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen weder inhaltlich, noch gestalterisch oder textlich geändert werden.
3.3. Die Einbindung anderer Bereiche, Dienstleistungen (Services), Werbemittel oder sonstigen Inhalten von Drillisch ist nicht gestattet. Dem Partner ist es untersagt, ohne vorherige, schriftliche Genehmigung durch Drillisch andere, auch eigene Bewerbungsformen als die in Ziffer 3.1 und 3.2 aufgeführten zu verwenden oder zu betreiben. Hierzu hat der Partner das von ihm entworfene Werbemittel per E-Mail an partner@drillisch-online.de zu übersenden. Nach erfolgter Genehmigung durch Drillisch per E-Mail, ist der Partner berechtigt das Werbemittel zu veröffentlichen.
3.4. Ziel der Integration gemäß 3.1. ist es, dass der Partner dadurch eine elektronische Übermittlung einer von Drillisch dem Partner zugewiesenen Partner-ID (technisch: Ref-lD) ermöglicht. Durch die Partner-ID werden vom Partner vermittelte Umsätze technisch eindeutig dem Partner zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Cookie-Wins Prinzip, d.h. ein Geschäftsabschluss wird demjenigen Partner zugeordnet, der den letzten Kontakt mit dem Kunden vor dessen Bestellabschluss erzielt hat.
3.5. Die technisch ordnungsgemäße Integration im Sinne von Ziffer 3.4. obliegt dem Partner.
3.6. Die Nutzung von Post-View-Tracking ist ausdrücklich untersagt, bei Verstoß führt dies zum fristlosen Ausschluss aus dem Partnerprogramm. Bereits ausgezahlte Provisionen werden entsprechend zurückgefordert.
3.7. Dem Partner ist es nicht gestattet, die Produkte der Drillisch ohne schriftliche Genehmigung durch Drillisch über Unterhändler zu vertreiben.
4.1. Suchmaschinenmarketing:
4.1.1. In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten ist der Einsatz von Keywords, die Namen, Marken, Produktbezeichnungen o.ä. von Drillisch oder von einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen beinhalten (sog. Brand Bidding) nicht erlaubt. Die Verwendung entsprechend abgewandelter Begriffe mit Fehlschreibung oder anderer Verwechslungsgefahr ist nicht gestattet. Drillisch behält sich das Recht vor, von dem Partner zu verlangen, dass bestimmte Begriffe aus der Keyword-Buchung des Partners ausgeschlossen werden ("Negatives-Keyword"), sofern der jeweilige Suchmaschinen-Anbieter dies ermöglicht. Ansonsten kann Drillisch verlangen, die Keyword Schaltungen komplett zu unterlassen. Diese Einschränkungen gelten für sämtliche Keyword Advertising Systeme, insbesondere für Google AdWords und Bing Ads.
4.1.2. Die von Drillisch verwendeten URLs dürfen nicht als Display- und Ziel-URL verwendet werden. Eine Weiterleitung auf die Seiten der Drillisch ist im Bereich Suchmaschinenmarketing nicht gestattet. Die Regelungen schließen auch neue Suchmaschinen und / oder soziale Netzwerke ein, beispielsweise Facebook und entsprechendes Anzeigensystem
4.1.3. Das Registrieren und Nutzen von Vertipperdomains, z.B. in Form einer direkten Weiterleitung der Vertipperdomain auf die Internet-Auftritte der Drillisch, ist ebenfalls untersagt.
4.2. Weiterleitung auf die Homepages der Drillisch:
Die Einrichtung einer Weiterleitung auf die Homepages der Drillisch ist nur unter Beachtung des folgenden Aspektes zulässig: Der Partner ist verpflichtet, die Weiterleitung auf eine externe Seite mittels eines Hinweises kenntlich zu machen. Der User muss unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine Weiterleitung von der Homepage des Partners auf eine Homepage der Drillisch stattfindet.
4.3. Newsletter-Versand:
Die Vermarktung der Drillisch Produkte via Newsletter-Versand ist nur erlaubt, wenn eine schriftliche Freigabe seitens Drillisch dafür erteilt wurde.
Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken darf nur erfolgen, wenn die entsprechende Einwilligung des Empfängers über das sog. ,,Double-Opt-In"-Verfahren eingeholt wurde. Beim Double-Opt-In-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung einen Link anzuklicken. Erst durch das Anklicken dieses Links wird der Empfang elektronischer Post aktiviert. Auf Anfrage von Drillisch erbringt der Partner jederzeit binnen 48 Stunden den Nachweis des Einverständnisses. Die Newsletter-Templates (Standalone-Newsletter, Teilintegration in Mailings) sind vor dem Versand durch Drillisch freizugeben.
4.4. Add-On-Bewerbung:
Die Vermarktung der Drillisch Produkte via Add-On ist nur erlaubt, wenn eine schriftliche Freigabe seitens Drillisch dafür erteilt wurde. Für die Erstellung und den Inhalt des Add-On ist der Partner verantwortlich. Der Partner hat sicherzustellen, dass er hinreichend klar als Vertragspartei des Softwarevertrages über das Add-On erkennbar wird.
4.5 Verfügbarkeitscheck
Dem Partner ist es im Rahmen der Vermarktung von Breitbandprodukten grundsätzlich untersagt, eine Verfügbarkeitsprüfung zu integrieren. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bewerbung nicht der Eindruck entsteht, das beworbene Produkt sei am Standort des Endkunden verfügbar. Die Integration einers Breitband-Verfügbarkeitsprüfung bedarf der vorherigen Zustimmung von Drillisch.
4.6. Bei Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen aus den Punkten 3 und 4 behält sich Drillisch vor, den Vertrag unverzüglich zu kündigen, noch nicht ausbezahlte Provisionen einzubehalten und bereits ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Ferner kann Drillisch eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000 Euro einfordern.
5.1. Der Partner unterlässt alles, was das Firmenansehen, den Firmenwert und den Kundenstamm von Drillisch und einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen schädigen oder beeinträchtigen könnte.
5.1.1. Der Partner muss insbesondere die Bewerbung des Internetvertriebes von Drillisch auf seiner Website stets so platzieren und ausgestalten sowie seinen Website-Inhalt entsprechend anpassen und pflegen, dass durch die Bewerbung des Partners der Umsatz von Drillisch gefördert, der Bekanntheitsgrad von Produkten von Drillisch gesteigert, ein positives Bild von dem Unternehmen und den Marken der Drillisch vermittelt und allgemein die Vertriebschancen für von Drillisch angebotenen Produkten und Dienstleistungen gefördert werden.
5.1.2. Der Partner unterlässt es insbesondere, Produkte von Dritten, gleich welcher Form, auf Webseiten von Drillisch zu bewerben.
5.1.3. Nachweisbarer Missbrauch berechtigt Drillisch zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen.
5.2. Der Partner muss unverzüglich nach Aufforderung durch Drillisch mittels E-Mail, Fax oder Brief die Bewerbung für Drillisch einstellen und sämtliche auf Marken der Drillisch verweisende Grafiken und sonstige Hinweise im Internet-Auftritt des Partners entfernen sowie die Verbindung zum Rechner von Drillisch beenden, ohne dass Drillisch die Entscheidung begründen muss. Dies gilt auch für die Bewerbung einzelner Werbeaktionen oder Tarife, wenn diese, beispielsweise aus Gründen der Aktualität, von Drillisch eingestellt werden.
5.3. Der Partner ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur dem Vertragszweck und den jeweils gültigen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie ggf. dem Telemediengesetz (TMG) sowie sonstiger aufgrund des TKG erlassenen Verordnungen, auch soweit sie erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten entsprechend zu erheben und zu verarbeiten. Für die Einrichtung und den Betrieb einer eigenen Bestellannahme des Partners ist die schriftliche Freigabe durch Drillisch, sowie der Abschluss einer ADV notwendig.
5.4. Der Partner und/oder Dritte (bspw. Affiliate-Partner im Telefonmarketing) sind ohne schriftliche Genehmigung von Drillisch nicht befugt, die Eingabe von Kundendaten im Bestellprozess durchzuführen. Vermittelte Endkunden müssen den gesamten Bestellprozess eigenhändig ausführen, und den AGB des jeweiligen Produktes zustimmen.
5.5. Dem Partner ist es untersagt, gegenüber von ihm für Drillisch beworbenen Dritten irgendwelche Zusagen zu machen oder sonst wie namens oder für Rechnung von Drillisch rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Der Partner hat nach besten Kräften sicherzustellen, dass es zu keinen Betrugsfällen durch Kunden (Fraud) kommt. Sofern der Partner im Rahmen der Bestellung damit in Berührung kommt, sind hierzu insbesondere die Kundendaten korrekt zu prüfen (Legitimationspapiere, Adressnachweis, Bankverbindung etc). Auffälligkeiten, z.B. falsche Namen oder falsche Adressen sind sofort zu melden. Massenaktivierungen (mehr als 10 Verträge pro Kunde) sind verboten, es sei denn, es handelt sich um Bestellungen von gewerblich tätigen Kunden für deren Gewerbe. In diesem Fall sind die Massenaktivierungen gesondert an Drillisch zu melden. Sofern der Partner seine Sorgfaltspflichten verletzt, haftet er für den entstehenden Schaden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Fraud-Fällen nicht zu einem wirksamen Endkundenvertrag kommt. Somit entfällt ein Provisionsanspruch. Sollte die Auszahlung der Provision bereits erfolgt sein wird diese entsprechend zurückgefordert.
5.6. Doppelanmeldungen, Doppelprovisionierungen, jegliche Kombinationen von Partnerprogrammen und/oder Freunde-werben-Freunde-Programmen sowie jeglicher Missbrauch beim Werben von Kunden oder Partnern sind unzulässig und berechtigen Drillisch zur Sperrung des Partners für die weitere Teilnahme am Partnerprogramm. Das Werben von Familienangehörigen jeglicher Art oder Personen die unter nachweisbarer Absprache mit dem Werbenden besondere Vergünstigungen genießen, ist ausgeschlossen. Drillisch ist bei nachweisbarem Missbrauch außerdem berechtigt sämtliche in der Vergangenheit entstandenen Kosten bzw. Provisionsauszahlungen zzgl. einer Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR je Verstoß vom Partner einzufordern. Ferner entfällt der Anspruch auf ausstehende Provisionen.
Drillisch verpflichtet sich, durchgängig zu messen und zu zählen, welcher Umsatz auf Grund der Durchführung dieses Vertrages durch den Partner generiert wird. Drillisch unterhält zur Online-Kontrolle durch den Partner ein webbasiertes Partnerinterface. Für die Vergütungspflichtigkeit von Umsätzen und die Auszahlungsmodalitäten wird auf Ziffer 9 des Vertrages verwiesen.
Drillisch prüft in regelmäßigen Abständen stichprobenartig die Einhaltung der in 3 und 4 genannten Richtlinien zur Verwendung der Werbemittel.
7.1. Der Partner wird bei der Bewerbung sämtliche gesetzlichen Vorschriften beachten. Er stellt insbesondere sicher, dass im Zusammenhang mit seiner Bewerbungstätigkeit für Drillisch keine wettbewerbswidrigen und/oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßende Handlungen begangen werden. Der Partner stellt Drillisch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber Drillisch wegen wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Verstöße des Partners oder dessen Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
7.2. In Ergänzung zu Ziffer 7.1 und 10.5 gilt Folgendes: Soweit der Partner im Rahmen seiner Bewerbungstätigkeit für Drillisch eigene Datensätze verwendet, garantiert er, dass jede von ihm in diesem Zusammenhang kontaktierte Person der Verwendung ihrer Daten zu den in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecken vollumfänglich und gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugestimmt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken darf nur erfolgen, wenn die entsprechende Einwilligung über das sog. Double-Opt-In Verfahren eingeholt wurde. Beim Double-Opt-In-Verfahren erhält der Interessent nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit der Aufforderung einen Link anzuklicken. Erst durch das Anklicken dieses Links wird der Empfang elektronischer Post aktiviert. Auf Anfrage von Drillisch erbringt der Partner jederzeit binnen 48 Stunden den Nachweis des Einverständnisses.
7.3. Wird Drillisch aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes oder eines sonstigen gesetzlichen Verstoßes, den der Partner oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, abgemahnt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert, wird gegen Drillisch ein Ordnungsgeld beantragt oder verwirkt der Partner eine Vertragsstrafe gem. Ziffer 8.3, ist Drillisch berechtigt, zur Sicherung des Freistellungsanspruches fälligen Provisionen des Partners zurückzuhalten.
8.1. Ergänzend zu den Verpflichtungen gemäß Ziffer 5 muss der Partner sicherstellen, dass seine Website-Inhalte, die unmittelbar oder mittelbar mit denjenigen Websites im Zusammenhang stehen, über die der Partner diesen Partnervertrag durchführt, den nachfolgenden Anforderungen genügt. Als unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Websites gelten all diejenigen, die durch Links miteinander verbunden sind.
8.2. Der Partner garantiert, dass seine Websites (einschließlich der Domain) und deren Inhalte den jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung sowie keine Urheber- und Markenrechte von Marken der Drillisch und keine Rechte Dritter (vor allem auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) zu verletzen. Um dem Kunden gegenüber Nachvollziehbarkeit und Transparenz gewährleisten zu können, ist demzufolge jegliche Art von Spiegelung oder Kopie der Webseiten der Drillisch untersagt. Insbesondere garantiert er, dass die auf der Website bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen die strafgesetzlichen oder jugendschützenden Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigenden oder in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommenen, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzenden, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden oder beleidigenden Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind.
8.3. Soweit der Partner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und Drillisch dafür von Dritten in Anspruch genommen wird, wird unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges soweit gesetzlich zulässig eine Vertragsstrafe verwirkt in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen bleibt von der vorstehenden Vertragsstrafenregelung unberührt.
9.1. Der Partner erhält eine Grundprovision sowie im Falle einer Werbeaktion für ein Produkt ggfs. eine auf die zeitliche Dauer der Aktion befristete Aktionsprovision für jeden vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrag (im Folgenden ,,Aktivierungsprovision") Sofern ausdrücklich am jeweiligen Produkt im Partnerinterface erwähnt, erhält der Partner zusätzlich eine Provision ab Erreichen einer bestimmten Menge an vermittelten rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Verträgen (im Folgenden ,,Mengenprovision"). Aktivierungsprovision und Mengenprovision werden im Folgenden gemeinsam ,,Provisionen" genannt.
9.2. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision entsteht bei Mobilfunkverträgen mit Aktivierung der SIM-Karte bzw. bei Breitbandverträgen mit Aktivierung des Anschlusses des rechtswirksamen und endgültig zustande gekommenen Vertrages über ein Produkt oder eine Dienstleistung im Sinne von Ziffer 2 zwischen Drillisch oder einem mit Drillisch verbundenen Unternehmen und einem eindeutig identifizierbaren Dritten (im Folgenden „Kunde“) unter Inanspruchnahme der in Ziffer 3 beschriebenen technischen Lösung. Die Aktivierungsprovision wird vier (4) Wochen nachdem der Anspruch auf die Aktivierungsprovisionen entstanden ist fällig.
9.3. Der Anspruch auf Mengenprovision entsteht, sobald die Anzahl an Aktivierungen eines vermittelten rechtswirksam und endgültig zustande gekommenen Vertrages über ein an der Mengenstaffel teilnehmendes Produkt im Sinne der Ziffer 9.2. einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Drillisch erstellt die Auswertung zur Ermittlung einer Mengenprovision am 13. Tag des Monats für den jeweiligen Vormonat. Drillisch behält sich vor, die Auswertung an einem abweichenden Datum durchzuführen, sofern die Auswertung am 13. eines Monats aus betrieblichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Bei der Auswertung der Mengenprovision werden nur die rechtswirksamen Verträge mit Leistungsdatum im betrachteten Vormonat berücksichtigt. Die Mengenprovision wird innerhalb einer Woche nach Erstellung der Auswertung fällig, Die Tarife der Marke free-prepaid sind von der Mengenprovision ausgeschlossen.
9.4. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt auf die vom Partner angegebene Bankverbindung eines deutschen Bankinstituts. Drillisch weist bei der Abrechnung über die Provisionen des Partners die gesetzliche Umsatzsteuer nur aus, wenn der Partner durch entsprechende schriftliche Angaben alle Voraussetzungen nachweist, dass er zum Umsatzsteuerausweis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet ist. Den Nachweis muss der Partner per Fax an 089/55270597 oder per E-Mail an partner@drillisch-online.de erbringen.
9.5. Der Anspruch auf die Aktivierungsprovision entfällt bei Nichtausführung des abgeschlossenen Vertrages, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die von Drillisch nicht zu vertreten sind, insbesondere, jedoch nicht abschließend, bei fernabsatzrechtlichem Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung durch den Kunden oder negativer Bonitäts-Prüfung des Kunden, ferner wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Der Anspruch auf Aktivierungsprovision mindert sich, wenn der Kunde nur teilweise leistet. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen.
9.6. Drillisch steht es frei, durch den Partner vermittelte Geschäfte anzunehmen oder abzulehnen. Dies können auch in der Person des Kunden liegende wichtige Gründe für die Nichtausführung, insbesondere eine negative Bonitäts-Prüfung des Kunden, sein.
9.7. Der Anspruch auf Mengenprovision entfällt oder mindert sich entsprechend, wenn die Anzahl der vermittelten rechtswirksamen Verträge aufgrund einer oder mehrerer Nichtausführungen des Geschäfts gemäß Ziffern 9.5. unter den Schwellenwert im Sinne der Ziffer 9.3 fällt. Bereits empfangene Beträge hat der Partner an Drillisch zurückzuzahlen.
9.8. Die Tarife können, insbesondere aufgrund von Bewegungen am schnelllebigen Telekommunikationsmarkt,
von Marktforschungen oder von Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen, jederzeit einseitig von Drillisch angepasst werden. Insbesondere ist Drillisch nicht verpflichtet, die angebotenen Dienstleistungen und/oder Waren beizubehalten oder neue
Dienstleistungen und/oder Waren einzuführen. Ein Anspruch des Partners auf Weitervermarktung der eingestellten Dienstleistungen und/oder Waren oder auf finanzielle Kompensation besteht nicht.
Die jeweils aktuell geltenden Höhen der Provisionen sowie die Schwellenwerte der Mengenprovision sind im Partnerinterface einsehbar.
Drillisch bestimmt durch das jeweils gültige Entgeltsystem die Höhe des Entgelts entsprechend den Marktverhältnissen nach billigem Ermessen.
Über eine Änderung wird der Partner an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert.
Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht binnen drei (3) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht.
Die von den Provisionen abweichenden, auf die Dauer der jeweiligen Aktion zeitlich befristeten, Aktionsprovisionen werden in der Provisionsübersicht im Partnerprogramm
aufgelistet und gelten ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Aktion. Eine Auszahlung der Provisionen ist nur möglich, wenn die PartnerID korrekt übermittelt wurde
und die Werbung vom Partner technisch korrekt über das Partnerprogramm erfolgt ist (siehe Ziffern 3.5. und 5.1.). Produkte und Angebote, die von Drillisch durch
Werbeschaltungen angeboten werden (d.h. externe Angebote), sind nicht provisionsfähig.
9.9. Sämtliche Provisionssätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn der Partner nachweist, dass er umsatzsteuerpflichtig ist (siehe Ziffer 9.4).
9.10. Bei ausgewählten Prepaid-Tarifen wird über die Provisionen hinaus ein Bonus für die Aufladung der Prepaid-Karte gezahlt. Für dieselbe Prepaid-Karte werden maximal drei Aufladungen des Kunden mit einem Aufladebonus vergütet. Die genauen Konditionen können dem Partnerprogramm unter dem Punkt „Provisionen“ entnommen werden. Die Auszahlung des Aufladebonus erfolgt einmal pro Monat. Sollte das zur Gewährung des Aufladebonus führende Guthaben innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Aufladung nicht für steuerpflichtige Umsätze verbraucht werden (bspw. durch Nutzung von Drittanbieter-Diensten oder Auszahlung des Guthabens bei Kündigung), behält sich Drillisch eine Rückbelastung der Provision vor.
10.1. Drillisch steht dafür ein, dass die dem Partner zur Verfügung gestellten Shops und Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und keine fremden Rechte verletzt. Darüber hinaus haftet Drillisch nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte, die lediglich zur Nutzung bereitgehalten werden, ist Drillisch nur dann verantwortlich, wenn Drillisch von rechtswidrigen Inhalten positive Kenntnis hat und es Drillisch technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für fremde Inhalte, zu denen Drillisch lediglich den Zugang vermittelt, ist Drillisch nicht verantwortlich.
10.2. Drillisch haftet im Übrigen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Drillisch verursacht worden sind, unbeschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung von Drillisch im Zusammenhang mit dem Partnervertrag ist gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder weil Drillisch auf Grund Produkthaftpflichtgesetz haftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Drillisch nicht für mittelbare Schäden, vage Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, positive Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit ist im Übrigen auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischer Weise gerechnet werden muss. Vorstehende Regelungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Drillisch.
10.3. Im Falle der Haftung nach 10.2. ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den fünffachen Betrag der durchschnittlichen Quartalsvergütung, die der Partner in den letzten 12 Monaten vor Schadensereignis verdient hat.
10.4. Drillisch übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit von Produkten, die der Partner im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages vermittelt. Auch übernimmt Drillisch keine Haftung für Unterbrechungen, technische Störungen oder Ähnliches.
10.5. Wechselseitig ist keine Mindestverfügbarkeit des Internet-Auftritts vereinbart und geschuldet. Jede Partei haftet für die Einhaltung der für sie maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach deutschem Recht.
Drillisch ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Partner unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht.
Alle aus dem und im Zusammenhang mit dem Vertrag hervorgehenden Informationen werden von den Parteien vertraulich behandelt. Insbesondere der Bereich der Abwicklung, technischer Aspekte und technischen Know-hows sowie insbesondere alle der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltung schließt ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stets zulässig. Kündigungen müssen in Textform oder Schriftform erfolgen unter Verwendung eines eingeschriebenen Briefs, Fax oder E-Mail. Erfolgt die Kündigung per Fax, begründet das positive Sendeprotokoll die widerlegliche Zugangsvermutung. Kündigt eine Partei unter Verwendung einer E-Mail, obliegt der kündigenden Partei die Beweislast für den Zugang der Kündigung. Das konkrete Kündigungsdatum wird nach Hinterlegung im System per E-Mail mitgeteilt. Sobald das Kündigungsdatum erreicht ist, steht der Zugang zum Partnerprogramm nicht mehr zur Verfügung. Somit sollten Rechnungen und Auswertungen vor dem Eintreten der Kündigung gezogen und abgespeichert werden.
14.1. Ergänzend zu diesem Vertrag kommt zwischen den Parteien das Maklerrecht im Sinne des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung.
14.2. Soweit beide Parteien Vollkaufleute sind oder der Partner keinen Wohnsitz im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Maintal.
14.3. Auf die Vereinbarung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
14.4. Der Partner darf die Ansprüche aus dem Vertrag nicht an Dritte abtreten.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben.
Stand: 30. Dezember 2021