Damit uns die Angaben zur Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch schriftlich vorliegen, maile oder faxe uns bitte einen der folgenden Nachweise:
- Bestätigungsschreiben zur USt-Nr. vom Bundesfinanzministerium
- Aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
- Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Das USt-Formular UST 1TN (Bestätigung des Finanzamtes)
- Bestätigungsschreiben des Steuerberaters, wonach die Firma beim zuständigen Finanzamt gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
Nicht ausreichend sind demnach derzeit:
- Eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Steuernachweise, welcher älter als ein Jahr sind