FAQs

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Deine Partner-ID findest Du nach Anmeldung im Headerbereich. Bitte halte bei telefonischen Anfragen Deine Partner-ID bereit.
Nein! Dein Passwort wird zu keiner Zeit von einem Drillisch Online-Mitarbeiter - weder telefonisch noch per Mail - abgefragt.
Wir versorgen Dich regelmäßig mit Informationen zu Produkten und Provisionen in Form eines Newsletters. Den Newsletter kannst Du direkt über die Mail oder in Deinen Stammdaten abbestellen.
Bitte beachte, dass Mails von Drillisch, mit Ausnahme von Provisionsabrechnungen, keinen Anhang haben.
Sales werden bestätigt, wenn sie für den Drillisch Online Programmbetreiber als abgeschlossen gelten. In der Regel gilt eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 5-6 Wochen. Sollten Sales abgelehnt werden, erscheinen die jeweiligen Provisionen in der Statistik als Provision storno.
Der Mengenbonus wird in der Regel am 15. eines Monats für den Vormonat ermittelt. In die Auswertung werden alle Bestellungen mit einbezogen, die bis zum Auswertungszeitpunkt erfolgreich abgeschlossen bzw. bestätigt wurden.

Eine Übersicht über die Mengenboni findest Du nach erfolgreicher Registrierung über den Menüpunkt Provisionen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche nach Erstellung der Gutschrift.
Grundsätzlich solltest Du zu Fragen rund um steuerliche Themen Deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultieren, da wir Dir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen dürfen.

Einnahmen, die Du über das Drillisch Online Partnerprogramm erzielst, werden analog zu Zinserträgen oder anderen Nebeneinkünften in der Einkommensteuererklärung angegeben. Die Einnahmen sind gegenüber dem Finanzamt anmeldepflichtig, aber unter Umständen steuerfrei. Ob diese der Steuerpflicht unterliegen, entscheidet das Finanzamt.

Umsatzsteuerpflichtig sind Deine Einnahmen, wenn Du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist. In diesem Fall ist die Angabe Deiner Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Drillisch Online Partnerprogramm erforderlich. Wir schreiben Dir nach Eingabe der Daten die Netto-Provision zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer gut. Für die Abführung der von uns erhaltenen Umsatzsteuer an das Finanzamt bist Du selbst verantwortlich. Solltest Du Dich als Privatperson im Drillisch Online Partnerprogramm registriert haben (nicht umsatzsteuerpflichtig - Privatperson), führen wir die Umsatzsteuer für Dich ab.
Privatpersonen müssen keine Steuerdaten hinterlegen.

Durch das sogenannte Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde in § 14 UStG, der Absatz 1a, eingefügt. Gemäß § 14 Abs. 4 UStG hat das leistende Unternehmen in der Rechnung, die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Gutschriften, die durch das Drillisch Partnerprogramm an die Partner gerichtet sind, entsprechen lt. UStG Rechnungen, die der Partner an Drillisch Online stellen würde. Dies erfordert somit die Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Provisionsauszahlungen zuzüglich Umsatzsteuer erfolgen sollen. Somit bist Du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer verpflichtet, Deine Steuerdaten bei Drillisch Online über den Menüpunkt Account > Stammdaten > Angaben zur Umsatzsteuer zu ergänzen.
Eine Auszahlung der Provision kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis zu deiner Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Bitte sende uns diesen per E-Mail an partner@drillisch-online.de zu.

Folgende Dokumente werden akzeptiert:
  • Bestätigungsschreiben zur USt-ID. vom Bundesfinanzministerium
  • aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
  • aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • das USt-Formular USt 1 TN (Bestätigung des Finanzamtes)
  • aktuelles Bestätigungsschreiben des Steuerberaters unter Angabe der Steuernummer, das die Meldung der Firma beim zuständigen Finanzamt ohne USt-Befreiung bescheinigt
Nicht ausreichend sind demnach derzeit:
  • eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Steuernachweise, welche älter als ein Jahr sind
Bestehende Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend ihres Status ausgezahlt.
Die Extensible Markup Language (engl. für erweiterbare Auszeichnungs-Sprache), abgekürzt XML, ist ein Standard zur Erstellung maschinen- und menschenlesbarer Dokumente in Form einer Baumstruktur, der vom World Wide Web Consortium (W3C) definiert wird. XML Dateien können plattformübergreifend also z.B. mit MacIntosh verwendet werden.