Eine Auszahlung der Provision kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis zu deiner Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Bitte sende uns diesen per E-Mail an partner@drillisch-online.de zu.
Folgende Dokumente werden akzeptiert:
- Bestätigungsschreiben zur USt-ID. vom Bundesfinanzministerium
- aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- das USt-Formular USt 1 TN (Bestätigung des Finanzamtes)
- aktuelles Bestätigungsschreiben des Steuerberaters unter Angabe der Steuernummer, das die Meldung der Firma beim zuständigen Finanzamt ohne USt-Befreiung bescheinigt
Nicht ausreichend sind demnach derzeit:
- eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Steuernachweise, welche älter als ein Jahr sind